Der funktionale Ansatz stützt sich auf die originären Aufgaben von Hochschulen und betrachtet akademische Weiterbildung als eine der Hauptaufgaben der Hochschule. Die Novellierung des deutschen Hochschulrahmengesetztes von 1999 besagt: „Die Hochschulen dienen entsprechend ihrer Aufgabenstellung der Pflege und der Entwicklung der Wissenschaften und der Künste durch Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung…“75. Demnach sind Hochschulen verpflichtet Weiterbildung zu betreiben. Der funktionale Ansatz definiert zwar den Leistungserbringer, lässt aber alles andere unbeantwortet. Form, Zielgruppe, Methode etc. bleiben zunächst offen. Dieser generische Zugang erscheint als nicht exakt, um die Eigenschaften und damit die Identität akademischer Weiterbildung eindeutig eingrenzen zu können. Vielmehr geht es dabei um den Einfluss der akademischen Weiterbildung auf den „geistig-kulturellen Status der Gesellschaft“ – so PIETSCH et al.76
There has been error in communication with Booktype server. Not sure right now where is the problem.
You should refresh this page.